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RechtsTipp: Ab Dezember 2027 wird Cybersicherheit Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung

Die EU erweitert das europäische Produktrecht grundlegend:
Ab 2027 werden verbindliche Cybersicherheitsanforderungen Teil der gesetzlichen Anforderungen für Produkte mit digitalen Elementen – und damit Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung.

Betroffen sind nicht nur klassische Hersteller, sondern alle Wirtschaftsakteure, die solche Produkte
🔹 entwickeln,
🔹 herstellen,
🔹 vertreiben oder
🔹 als Bauteil in eigene Produkte integrieren.

Was bedeutet das aus Unternehmenssicht?
🔹 Cybersecurity wird Bestandteil der regulatorischen Produkt-Compliance
🔹 Security by Design und Secure by Default müssen nachweisbar in Entwicklungs- und Freigabeprozesse integriert sein
🔹 Dokumentations-, Risikoanalyse- und Überwachungspflichten gelten über den gesamten Produktlebenszyklus (mindestens 5 Jahre, sofern nicht kürzer begründet)
🔹 Sicherheitsupdates müssen während der erwarteten Nutzungsdauer bereitgestellt werden
🔹 Verantwortung trifft Hersteller, Importeure, Händler und Integratoren gleichermaßen
🔹 Verstöße können zu Marktausschluss, Bußgeldern und erheblichen Haftungsrisiken führen

Der Cyber Resilience Act ist damit kein reines IT-Thema, sondern eine Governance- und Management-Aufgabe:
Ohne klare Zuständigkeiten, belastbare Compliance-Strukturen und eine saubere Verzahnung von Technik, Recht und Organisation wird die CE-Konformität künftig kaum beherrschbar sein.

Wir unterstützen Sie dabei. Recht & Management begleitet Unternehmen bei der Umsetzung – von der rechtlichen Einordnung über den Aufbau geeigneter Compliance-Prozesse bis zur Absicherung von Verantwortlichkeiten entlang der Lieferkette. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.