Unternehmens-Compliance bedeutet Regeltreue, also die Einhaltung von Gesetzen, Standards und freiwilligen Richtlinien. In fast jedem Land bestehen Compliance-Regeln, die die oberste Geschäftsführung haftbar machen - auch für Fehler in den Auslandsgesellschaften (z.B.: SOX in den USA, J-SOX in Japan)
Die Umsetzung und Steuerung von Compliance erfolgt in der Regel durch ein Compliance-Management-System (CMS). Dieses besteht aus einem lebendigen Risikomanagement sowie dessen Umsetzung in Prozessen und Maßnahmen.
Geschäftsführer:innen müssen Schadensfälle durch eine sorgfältige Organisation verhindern! Im Schadensfall gilt die Beweislastumkehr.
Geschäftsführer:innen haften persönlich auf Schadensersatz, wenn ein Schaden entsteht, weil sie kein ausreichendes Risikomanagement umgesetzt hatten. Zudem haften sie für Fehler ihrer Mitarbeitenden.
Zudem erfolgt die strafrechtliche Haftung immer gegen natürliche Personen.
Führungskräfte wie z.B. Prokuristen, Datenschützer und Compliance Officer haften entsprechend ihrer Bedeutung im Unternehmen.
Für einen Compliance Officer hat der BGH bereits im Jahr 2009 bestimmt, dass er auch mit seinem Privatvermögen dafür einsteht. Natürlich ist es nur fair, dass Unternehmen ihre Compliance Officer soweit möglich von der Haftung freistellen.
Einer Organisation drohen bei Compliance-Verstößen:
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